Aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte unter 100 im Landkreis Elbe-Elster treten die Maßnahmen der Bundesnotbremse ab 23.05.2021 außer Kraft. Damit gelten wieder die Maßnahmen der 7.
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. D.h. Sie brauchen keine FFP2 Maske mehr sondern nur eine medizinische OP Maske. Der Nachweis eines Negativ Coronatests fällt ebenfalls
weg. Weiterhin gelten die Abstandregeln und die hygenischen Maßnahmen und die Terminbuchung. Bei Dienstleistungen, bei denen die Maske abgenommen werden muss (Rasur, Make up) ist weiterhin eine
Negativtest notwendig.
Nähere Einzelheiten sind nachzulesen auf der Seite des Landkreises Elbe-Elster.
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